Aus: Ausgabe vom 26.08.2009, Seite 5 / Inland
Senatorin rät zu Klage gegen Gasag
Berlin. Angesichts der Ablehnung von Rückzahlungen durch die
Berliner Gaswerke (Gasag) hat die Verbraucherschutzsenatorin Karin
Lompscher (Die Linke) den Kunden die Einleitung rechtlicher
Schritte empfohlen. Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe
den Betroffenen nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche
auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte
Lompscher am Dienstag in Berlin. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte
Juli entschieden, daß eine bis Anfang 2007 verwendete
Preiserhöhungsklausel in Versorgerverträgen der Gasag
unwirksam ist.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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