Aus: Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 4 / Inland
»Kriegsverräter« rehabilitiert
Berlin. 60 Jahre nach Kriegsende werden sogenannte
NS-Kriegsverräter rehabilitiert. »Der unbestimmte
Tatbestand des Kriegsverrats hat sich als Instrument der NS-Justiz
erwiesen, um nahezu jedwedes politisch mißliebiges
abweichende Verhalten als ›Verrat‹ zu brandmarken und
mit dem Tode bestrafen zu können«, heißt es
Begründung des Gesetzes, das am Dienstag vom Bundestag
verabschiedet wurde. Die Urteile werden damit aufgehoben. Die
Abgeordneten aller Fraktionen stimmten dem Gesetz zu. Kritik gab es
an der Weigerung der Union, die Linke als Gesetzesinitiator
zuzulassen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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