Aus: Ausgabe vom 12.09.2009, Seite 4 / Inland
Häftlinge können ALG II bekommen
Kassel. Dürfen Häftlinge außerhalb des
Gefängnisses mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten,
können sie auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II)
geltend machen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in
einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Urteil
entschieden.Damit bekam ein Häftling aus dem Landkreis
Konstanz recht. Dieser war seit April 2002 inhaftiert und befand
sich seit Ende 2003 im Maßregelvollzug. Die
Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schließlich
Vollzugslockerungen zur Arbeitsuche gewährt. Daraufhin
beantragte er ALG II. Das zuständige Jobcenter lehnte den
Antrag ab. Das sah das BSG anders. Ab dem Zeitpunkt der
Vollzugslockerungen sei es dem Gefangenen möglich gewesen,
täglich mindestens drei Stunden arbeiten zu gehen, heißt
es in der Begründung.(AP/jW)
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