Aus: Ausgabe vom 12.09.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Chronologie: Los Cinco/The Miami 5
Ramón Labañino, Antonio Guerrero, René González, Gerardo Hernández und Fernando González unterwanderten seit Anfang der 90er Jahre exilkubanische terroristische Gruppen in Südflorida und informierten die kubanischen Behörden über geplante Terroranschläge auf Kuba.
16. und 17. Juni 1998: Nach Vermittlung durch den Nobelpreisträger für Literatur, Gabriel García Márquez, im Weißen Haus übergibt die kubanische Regierung einer Delegation des FBI in Havanna umfangreiches Aktenmaterial über die terroristischen Aktivitäten in Südflorida, ohne ihre Informanten zu nennen.12. September 1998: Das FBI verhaftet in Miami zehn Mitglieder des »Wasp Network«, des kubanischen Agentennetzwerks. Fünf von ihnen »kooperieren« und erhalten im Gegenzug niedrige Strafen. Die anderen fünf verschwinden für 17 Monate in Isolationshaft und werden in 26 Anklagepunkten der Verschwörung zur Spionage und im Fall von Gerardo Hernández auch wegen Verschwörung zum Mord angeklagt.
Juni 2001: Nach einem über sechsmonatigen Prozeß werden die Fünf in Miami-Dade trotz fehlender Beweise und gegenteiliger Zeugenaussagen hoher Militärs in allen Punkten der Anklage für schuldig gesprochen, im Dezember 2001 zu bis zu zweimal lebenslänglichen Strafen verurteilt, danach auf fünf verschiedene, weit über die USA verstreute Hochsicherheitsgefängnisse verteilt.
27. Mai 2005: Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf bezeichnet das Vorgehen der USA in diesem Fall als »Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für zivile und politische Rechte«.
9. August 2005: Ein Drei-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in Atlanta urteilt einstimmig, daß die Urteile wegen vorurteilsträchtiger Atmosphäre in Miami-Dade aufgehoben und der Prozeß an einem neutralen Ort wiederaufgenommen werden sollte.
9. August 2006: Das 12-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in Atlanta hebt das Urteil der drei Richter mit 10:2 Stimmen auf.
4. Juni 2008: Das Drei-Richter-Gremium von Atlanta bestätigt die Urteile für Gerardo Hernández von zweimal lebenslänglicher Haft zuzüglich 15 Jahren und René González von 15 Jahren Haft. Die Urteile für Ramón Labañino von lebenslänglicher Haft zuzüglich 18 Jahren, Antonio Guerrero von lebenslänglicher Haft zuzüglich zehn Jahren und für Fernando González von 19 Jahren Haft werden für revisionsbedürftig gehalten und an das Gericht von Miami zurückverwiesen.
2. September 2008: Das Gericht in Atlanta lehnt den Antrag der Verteidigung auf Revision des Urteils vom 4. Juni ab.
15. Juni 2009: Der US-Supreme-Court weist die Revision des Verfahrens zurück.
Info: www.miami5.de
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