Aus: Ausgabe vom 18.09.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
VW: Exbetriebsrat muß ins Gefängnis
Leipzig. Volkswagens Exbetriebsratschef Klaus Volkert muß
wegen Untreue endgültig ins Gefängnis. Der
Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die
Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Landgericht
Braunschweig im Februar 2008 gegen Volkert verhängt hatte.
Damit scheiterte dessen Revision vor dem 5. Strafsenat in Leipzig
ebenso wie jene des Ex-Personalmanagers Klaus-Jürgen Gebauer,
der zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. Zudem
blieb die Revision der Bundesanwaltschaft erfolglos, die eine
härtere Strafe für Volkert gefordert hatte. Damit ist das
Verfahren gegen Mitglieder des früheren VW-Betriebsrates
endgültig abgeschlossen. In der Vergangenheit hatte sich die
VW-Führung den Betriebsrat durch Schmiergelder und sogenannte
Lustreisen über Jahre gewogen gehalten. (AFP/jW)
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