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Aus: Ausgabe vom 25.09.2009, Seite 5 / Inland

Sanktionen gegen Dresdener Arge

Dresden. Weil sie die Umschulungskosten einer Hartz-IV-Bezieherin nicht übernehmen wollte, muß die Arge in Dresden ein Strafgeld zahlen. Wie das dortige Sozialgericht am Donnerstag mitteilte, verhängte die zuständige Richterin eine Mißbrauchsgebühr von 150 Euro und gab zudem der Klage einer arbeitslosen Frau statt. Die 30jährige hatte die Kostenübernahme für eine dreijährige Umschulung zur Erzieherin beantragt. Die Arge stellte den Angaben zufolge zunächst für die ersten beiden Jahre einen Bildungsgutschein aus. Für das dritte Jahr wurde der Frau von dem dafür zuständigen Amt Bafög in Aussicht gestellt. Dennoch lehnte die Arge später überraschend die Übernahme der Weiterbildungskosten von monatlich 150 Euro ab.(AP/jW)

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