Aus: Ausgabe vom 25.09.2009, Seite 5 / Inland
Sanktionen gegen Dresdener Arge
Dresden. Weil sie die Umschulungskosten einer Hartz-IV-Bezieherin
nicht übernehmen wollte, muß die Arge in Dresden ein
Strafgeld zahlen. Wie das dortige Sozialgericht am Donnerstag
mitteilte, verhängte die zuständige Richterin eine
Mißbrauchsgebühr von 150 Euro und gab zudem der Klage
einer arbeitslosen Frau statt. Die 30jährige hatte die
Kostenübernahme für eine dreijährige Umschulung zur
Erzieherin beantragt. Die Arge stellte den Angaben zufolge
zunächst für die ersten beiden Jahre einen
Bildungsgutschein aus. Für das dritte Jahr wurde der Frau von
dem dafür zuständigen Amt Bafög in Aussicht
gestellt. Dennoch lehnte die Arge später überraschend die
Übernahme der Weiterbildungskosten von monatlich 150 Euro
ab.(AP/jW)
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