Aus: Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 2 / Inland
Verwaltungsgericht stoppt »Gesinnungstests«
Münster/Düsseldorf. Der sogenannte Gesinnungstest
für Ausländer in Nordrhein-Westfalen ist in der
aktuellen Form nicht rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht
Münster wies am Donnerstag das Ausländeramt der Stadt
Münster an, den Fragebogen zu vernichten. Ein aus Marokko
stammender Student hatte dagegen geklagt. Das Gericht monierte, der
Student sei nicht über die Rechtsgrundlage des Tests
informiert worden. Die Weitergabe der Daten an das
Landeskriminalamt und den Verfassungsschutz beanstandete es
hingegen nicht.
Mit dem Test würden die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt, hatte das NRW-Innenministerium die Maßnahme begründet.(ddp/jW)
Mit dem Test würden die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt, hatte das NRW-Innenministerium die Maßnahme begründet.(ddp/jW)
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