Aus: Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 5 / Inland
Grünes Licht für Prozeß gegen Altnazi
Karlsruhe. Für den Prozeß gegen einen früheren
SS-Hauptscharführer in Aachen hat das Bundesverfassungsgericht
am Donnerstag in Karlsruhe grünes Licht gegeben. Der heute
88jährige soll 1944 in den Niederlanden drei Menschen
heimtückisch ermordet haben.
Wegen einer Herzerkrankung des Beschuldigten hatte das Landgericht Aachen Anfang dieses Jahres eine Eröffnung des Prozesses noch abgelehnt. Im Juli entschied aber das Oberlandesgericht Köln nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, der Prozeß könne beginnen. In Karlsruhe scheiterte nun die dagegen eingereichte Verfassungsbeschwerde.(AFP/jW)
Wegen einer Herzerkrankung des Beschuldigten hatte das Landgericht Aachen Anfang dieses Jahres eine Eröffnung des Prozesses noch abgelehnt. Im Juli entschied aber das Oberlandesgericht Köln nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, der Prozeß könne beginnen. In Karlsruhe scheiterte nun die dagegen eingereichte Verfassungsbeschwerde.(AFP/jW)
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