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Aus: Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 12 / Feuilleton

Nationalisten in Revision

Der türkische Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk muß möglicherweise erneut wegen »Beleidigung des Türkentums« vor Gericht. Am Mittwoch gab das Oberste Appellationsgericht der Türkei Anhängern nationalistischer Organisationen Recht, die ein Wiederaufnahmeverfahren forderten.

Pamuk war 2006 wegen eines im Schweizer Tagesspiegel abgedruckten Interviews angeklagt worden, in dem er erklärt hatte: »30 000 Kurden und eine Million Armenier wurden auf diesem Boden getötet«. Nach türkischen Gesetzen ist eine solche Thematisierung des türkischen Genozids an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges 1915/16 verboten und gilt als »Beleidigung des Türkentums« nach dem berüchtigten Strafrechtsparagraphen 301. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Der erste Prozeß gegen Pamuk vor einem Istanbuler Bezirksgericht wurde nach internationalen Protesten Anfang 2006 offiziell aufgrund einer fehlenden Weisung des türkischen Justizministers eingestellt. Die türkische Regierung hatte negative Auswirkungen auf die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei im Falle einer Verurteilung des bekannten Schriftstellers befürchtet.

Nationalistische Kreise haben sich seitdem um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bemüht. Der Hauptkläger, Rechtsanwalt Kemal Kerincsiz, befindet sich allerdings seit vergangenem Jahr in Haft, weil er dem rechtsextremen Putschistennetzwerk Ergenekon angehören soll. Ergenekon soll unter anderem für den Mord am armenischen Journalisten Hrant Dink Anfang 2007 verantwortlich sein und auch einen Anschlag gegen Pamuk geplant haben. Nick Brauns

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