Aus: Ausgabe vom 29.10.2009, Seite 2 / Inland
Hartz IV: Kein Geld für Schülerticket
Kassel. Für die Finanzierung einer Schülermonatskarte
bekommen Hartz-IV-Bezieher keine zusätzlichen Leistungen durch
die Jobcenter. Dies befand das Bundessozialgericht am Mittwoch in
Kassel. Eine 20jährige hatte eine Klage eingereicht, weil das
Land Niedersachsen bei Berufs- und Oberstufenschülern nicht
mehr für den Transport zur Schule aufkommt. Die Kosten von
58,70 Euro pro Monat mußte sie selber tragen. »Mit
derartigen Entscheidungen werden gerade im ländlichen Raum
›Hartz-IV-Schülern‹ der Zugang zu
weiterführenden Schulen verwehrt«, erklärte das
Erwerbslosen-Forum Deutschland.(ddp/jW)
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