Aus: Ausgabe vom 13.11.2009, Seite 5 / Inland
»Soli«-Zuschlag auf dem Prüfstand
Hannover. Der Solidaritätszuschlag kommt 18 Jahre nach seiner
Einführung erneut vor Gericht auf den Prüfstand. Wie das
niedersächsische Finanzgericht am Donnerstag in Hannover
mitteilte, werde es am 25. November über eine Klage gegen den
»Soli« verhandeln. Der Kläger argumentiert
demnach, daß es sich bei dem Zuschlag auf die Einkommens- und
Körperschaftssteuer um eine Ergänzungsabgabe handle,
»die nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen im
Bundeshaushalt erhoben werden dürfe«. Der
Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit
wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit
auf 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer und
bringt jährlich rund zwölf Milliarden Euro.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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