Aus: Ausgabe vom 19.11.2009, Seite 13 / Feuilleton
Fakten, Fakten, Fakten
Helmut Markwort, Chef der Illustrierten Focus, überlegt, vor
das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er hat in einem
Rechtsstreit mit der Saarbrücker Zeitung am Dienstag beim
Bundesgerichtshof (BGH) den kürzeren gezogen und will sich
damit nicht abfinden. »Der BGH hat nun eine falsche Aussage
über mich soweit legitimiert, daß der Eindruck entsteht,
diese Unwahrheit dürfte in Zukunft weiter sanktionslos
behauptet werden«, tat der 72jährige in einer
Verlagsmitteilung kund. Es werde nun geprüft, ob
»Grundrechte verletzt wurden und der Fall deshalb dem
Verfassungsgericht vorzulegen ist«.
Die Saarbrücker Zeitung hatte am 14. September 2007 ein Interview mit Roger Willemsen abgedruckt, in dem dieser unter anderem Markwort der Lüge zieh. Es ging um ein Gespräch, das Markwort Anfang der 90er Jahre mit Ernst Jünger geführt hatte und von dem Willemsen nun behauptete: »Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen.« Tatsächlich waren wortgleiche Passagen in der Bunten zu finden gewesen, nicht aber das ganze Interview.
Markworts Unterlassungsklage gegen die Zeitung hatte deshalb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Der BGH hat dann am Dienstag anders entschieden. Er beschäftigte sich dabei mit der sogenannten »Verbreiterhaftung« bei der Wiedergabe unwahrer Tatsachenbehauptungen in Interviews oder Zitaten. Markworts Niederlage wird die Verpflichtung mildern, Behauptungen in Interviews faktisch nachzuprüfen.
(jW)
Die Saarbrücker Zeitung hatte am 14. September 2007 ein Interview mit Roger Willemsen abgedruckt, in dem dieser unter anderem Markwort der Lüge zieh. Es ging um ein Gespräch, das Markwort Anfang der 90er Jahre mit Ernst Jünger geführt hatte und von dem Willemsen nun behauptete: »Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen.« Tatsächlich waren wortgleiche Passagen in der Bunten zu finden gewesen, nicht aber das ganze Interview.
Markworts Unterlassungsklage gegen die Zeitung hatte deshalb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Der BGH hat dann am Dienstag anders entschieden. Er beschäftigte sich dabei mit der sogenannten »Verbreiterhaftung« bei der Wiedergabe unwahrer Tatsachenbehauptungen in Interviews oder Zitaten. Markworts Niederlage wird die Verpflichtung mildern, Behauptungen in Interviews faktisch nachzuprüfen.
(jW)
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