Aus: Ausgabe vom 03.12.2009, Seite 1 / Inland
Haftentschädigung für Bürgerrechtler
Karlsruhe. Zwei Bürgerrechtler, die am Rande einer
Großdemonstration gegen einen Castortransport im
niedersächsischen Wendland rechtswidrig festgenommen wurden,
können mit Schmerzensgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem
am Mittwoch veröffentlichten Beschluß des
Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter gaben einer
Verfassungsbeschwerde der beiden Mitglieder des »Komitees
für Grundrechte und Demokratie« gegen Entscheidungen des
Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle statt.
Diese hatten die Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und
die BRD abgewiesen. Die beiden beiden Bürgerrechtler wollten
am 13. November 2001 von ihrem Auto aus eine Demo beobachten. Dabei
wurden sie verhaftet und erst Stunden später
entlassen.(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Spontanstreik bei Daimler in Sindelfingen
vom 03.12.2009 -
Portfolio will sich nicht bereinigen lassen
vom 03.12.2009 -
»Wir wurden betrogen und belogen«
vom 03.12.2009 -
»Die Mobbing-Vorwürfe stehen weiterhin im Raum«
vom 03.12.2009 -
Großeinsatz nach Plan oder Panne?
vom 03.12.2009 -
Nach Streik gekündigt
vom 03.12.2009 -
Freifahrtschein für Hauseigentümer
vom 03.12.2009 -
»Kostenoptimaler« Abbau
vom 03.12.2009