Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 5 / Inland

Neuer Prozeß gegen Neonazitruppe

Karlsruhe. Der Prozeß gegen Mitglieder der verbotenen Neonazikameradschaft »Sturm 34« im sächsischen Mittweida muß teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf, das in der Gruppierung allenfalls eine Bande gesehen hatte. Nach Auffassung des BGH liegt es nahe, in der Kameradschaft eine kriminelle Vereinigung zu sehen. »Sturm 34« hatte im Jahr 2006 in der Region Mittweida mehrere gewalttätige Überfälle verübt. Das Landgericht Dresden verurteilte zwei der fünf angeklagten Neonazis wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen und einen dritten Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. Zwei Männer wurden freigesprochen. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte das Landgericht alle fünf Angeklagten freigesprochen.

(ddp/jW)