Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 4 / Inland
Gericht untersagt Dauerüberwachung
Oldenburg. Die Dauer-Videoüberwachung von Autobahnen im Kampf
gegen Verkehrsvergehen ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Oldenburg unzulässig. Eine ständige Kontrolle von
Fahrbahnen mit Kameras stelle nach Auffassung der Richter einen
schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes
dar, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Die so
gewonnenen Me?daten dürften in Prozessen nicht als Beweis
verwendet werden.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
FDP: Krieg ist im »nationalen Interesse«
vom 04.12.2009 -
Spitzentreffen
vom 04.12.2009 -
»Unipräsident setzte bewußt auf Eskalation«
vom 04.12.2009 -
CDU verhindert Aufklärung
vom 04.12.2009 -
Keine Ruhe in Sindelfingen
vom 04.12.2009 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 04.12.2009 -
Selektion verlängert
vom 04.12.2009