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Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 4 / Inland

Gericht untersagt Dauerüberwachung

Oldenburg. Die Dauer-Videoüberwachung von Autobahnen im Kampf gegen Verkehrsvergehen ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg unzulässig. Eine ständige Kontrolle von Fahrbahnen mit Kameras stelle nach Auffassung der Richter einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Die so gewonnenen Me?daten dürften in Prozessen nicht als Beweis verwendet werden.

(AFP/jW)

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