Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 2 / Inland
Erziehungsgeld auch für Migranten
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hält einige gesetzliche
Regeln zur Gewährung des Erziehungsgeldes an Ausländer
für verfassungswidrig. Der Senat beschloß am Donnerstag,
die Passagen des Bundeserziehungsgeldgesetzes dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es geht dabei um die
Vorschriften, die eine Gewährung der Leistung eng an eine
Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt knüpfen.
Geprüft werden solle, ob dies mit Artikel 3 des Grundgesetzes
vereinbar ist. Betroffen von den fraglichen Regelungen sind
Ausländer, deren Asylanträge zwar abgelehnt wurden, die
aber eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
haben.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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