Aus: Ausgabe vom 08.12.2009, Seite 1 / Inland
Christengewerkschaft nicht tariffähig
Berlin. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gilt weiterhin als
nicht tariffähig. Das hat das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg am Montag befunden und damit die Entscheidung
des Arbeitsgerichts Berlin vom April 2009 bestätigt. Damit sei
in zweiter Instanz geklärt, daß die CGZP keine
Gewerkschaft im tarifrechtlichen Sinne sei, erklärte eine
Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit. Sie
würden »Tarifverträge nur aus Gefälligkeit
abschließen, um der Arbeitgeberseite bei der Absenkung
ansonsten geltender gesetzlicher Beschäftigungsstandards
behilflich zu sein«. Wie das Gericht mitteilte, ist gegen die
Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht
zulässig. Geklagt hatten die zuständige Berliner
Senatsverwaltung und der Bundesvorstand der Gewerkschaft
ver.di.(ddp/jW
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Weidner: Durchsetzung von Urteilen Es gibt ja einige Urteile über diese"Gewerkschaft", so u.a., dass die Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen die Beiträge nachträglich eintreiben können. Wann werden denn diese Urteile durchgese...
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