Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.12.2009, Seite 1 / Inland

Christengewerkschaft nicht tariffähig

Berlin. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gilt weiterhin als nicht tariffähig. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag befunden und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom April 2009 bestätigt. Damit sei in zweiter Instanz geklärt, daß die CGZP keine Gewerkschaft im tarifrechtlichen Sinne sei, erklärte eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit. Sie würden »Tarifverträge nur aus Gefälligkeit abschließen, um der Arbeitgeberseite bei der Absenkung ansonsten geltender gesetzlicher Beschäftigungsstandards behilflich zu sein«. Wie das Gericht mitteilte, ist gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zulässig. Geklagt hatten die zuständige Berliner Senatsverwaltung und der Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di.(ddp/jW

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Weidner: Durchsetzung von Urteilen Es gibt ja einige Urteile über diese"Gewerkschaft", so u.a., dass die Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen die Beiträge nachträglich eintreiben können. Wann werden denn diese Urteile durchgese...