Aus: Ausgabe vom 09.12.2009, Seite 4 / Inland
Gesetzentwurf gegen Verstümmelungen
Wiesbaden. Die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg
setzen sich mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative gegen
Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen ein.
»Die Genitalverstümmelung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung, die wir als Verbrechen ächten und
hart bestraft wissen wollen«, sagte Hessens Justizminister
Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Dienstag in Wiesbaden. Dem Entwurf
zufolge soll das deutsche Strafrecht auch für solche Taten
gelten, die im Ausland an Opfern begangen werden, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Gesetz ermögliche damit beispielsweise gegen
Familienmitglieder, die ebenfalls in Deutschland leben, vorzugehen,
wenn diese die Beschneidung etwa während eines Urlaubs im
Heimatland des Opfers veranlaßt haben. Zudem sehe der Entwurf
das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des
Opfers vor. In Deutschland sind nach Schätzungen ungefähr
20 000 Frauen, überwiegend afrikanischer Abstammung, von
Genitalverstümmelungen betroffen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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