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Aus: Ausgabe vom 27.01.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

EU-Arbeitspapier: Das Ende der Souveränität

Die Angst geht um, daß ein griechischer Staatsbankrott eine Lawine auslösen könnte, die die anderen stark verschuldeten Länder der Euro-Zone mitreißen und das Auseinanderbrechen des Euro zur Folge haben könnte. Was vor kurzem noch undenkbar schien, bewegt infolge der Dynamik der andauernden Krise heute bereits die Chefetagen von Politik und Wirtschaft so sehr, daß sich nun sogar die Europäische Zentralbank EZB diesem Thema in einem soeben veröffentlichten »Arbeitspapier« gewidmet hat. Titel: »Austritt oder Ausschluß aus der EU und der EWU – Einige Überlegungen«, wobei EWU für EU-Währungsunion steht.

In der Einleitung des Papiers wird das »Risiko der Sezession« zwar als gering eingeschätzt, aber jüngste Entwicklungen hätten es dringend notwendig gemacht, dies als »mögliches Szenario« zu diskutieren. Was im weiteren präsentiert wird, ist in der Tat diskussionswürdig. Geht es nach der mit jesuitischen Winkelzügen vorgetragenen Interpretation der relevanten Gesetzestexte durch den Autor, EU-Jurist Phoebus Athanassiou, dann ist für Mitgliedsländer, die nicht explizit einen entsprechende Klausel verhandelt haben, ein Austritt aus der EU oder EWU auf immer und ewig unmöglich geworden, erst Recht nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Hauptgrund dafür sei, so der spitzfindige Jurist, daß in den EU-Vertragstexten ein Austritt aus der Europäischen Union und der Währungsunion mit keinem Wort erwähnt wird. Also sei ein solcher Schritt juristisch auch nicht möglich. Zur Untermauerung dieser Position wird ein Dschungel von anderen juristischen Texten samt Fußnoten angeführt. Das erstaunlichste Argument ist jedoch, daß nach einem halben Jahrhundert des immer engeren Zusammenwachsens der Europäischen Union eine »neue juristische Ordnung« (a new legal order) entstanden sei, die ein »weitgehend überholtes Konzept der Souveränität« (largely obsolete concept of sovereignty) überwunden hat und die Rechte der einzelnen Staaten dauerhaft beschneidet.


(rwr)

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