Aus: Ausgabe vom 03.02.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
BGH-Entscheid gegen Wasserversorger
Karlsruhe. Kartellbehörden können künftig gegen
überhöhte Preise von Wasserversorgern vorgehen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Dienstag,
daß der Versorger Enwag in Wetzlar seine Preise um 30 Prozent
senken muß. Eine entsprechende Verfügung der hessischen
Wettbewerbshüter sei zu recht ergangen.
Mit der Grundsatzentscheidung stärkte der BGH-Kartellsenat die Preiskontrolle der Länder insgesamt. Erstmals stellte das Gericht fest, daß die öffentlichen Wasserversorger der Aufsicht der Kartellbehörden unterliegen. Die Vorschrift aus dem Jahr 1990 gelte für diese Unternehmen weiter, nur für Strom- und Gasversorger sei sie 1999 außer Kraft getreten. Mit dem rechtskräftigen Beschluß wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18. November 2008 bestätigt. (apn/jW)
Mit der Grundsatzentscheidung stärkte der BGH-Kartellsenat die Preiskontrolle der Länder insgesamt. Erstmals stellte das Gericht fest, daß die öffentlichen Wasserversorger der Aufsicht der Kartellbehörden unterliegen. Die Vorschrift aus dem Jahr 1990 gelte für diese Unternehmen weiter, nur für Strom- und Gasversorger sei sie 1999 außer Kraft getreten. Mit dem rechtskräftigen Beschluß wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18. November 2008 bestätigt. (apn/jW)
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Mit Leerverkäufen zur nächsten Krise
vom 03.02.2010 -
PSOE kopiert SPD
vom 03.02.2010