Aus: Ausgabe vom 17.03.2010, Seite 2 / Inland
Zweifel an Entlastung für Oberst Klein
Berlin. Die Bundesanwaltschaft kam am Montag zu der
Einschätzung, daß es sich beim Krieg in Afghanistan um
einen »nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des
Völkerstrafgesetzbuches« handelt. Damit wäre Oberst
Klein nach Ansicht der Behörde für seinen Befehl zum
Angriff auf zwei Tanklastzüge bei Kundus, bei dem mindestens
142 Menschen getötet worden sind, nicht mehr automatisch nach
deutschem Recht strafbar. Dieser Einschätzung widersprach der
rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag,
Wolfgang Neskovic, am Dienstag vehement. »Oberst Klein kann
nach allgemeinem deutschen Strafrecht verfolgt werden– auch
wenn die Bundesanwaltschaft den Afghanistan-Krieg als
›nichtinternationalen bewaffneten Konflikt‹ bewertet.
Das allgemeine deutsche Strafrecht wird bei der Anwendung des
Völkerstrafrechts nicht einfach verdrängt.«
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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