Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 23.03.2010, Seite 12 / Feuilleton

Verdonnert

Wegen Verletzung des Urheberrechts hat das Landgericht Magdeburg einen Vater und dessen volljährigen Sohn zur Erstattung von 3000 Euro verurteilt. Der Sohn hatte in dem Verfahren eingeräumt, 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke angeboten zu haben, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Damit habe er anderen Mitgliedern des Rings ermöglicht, sich die Lieder von seinem Rechner auf ihre eigenen Rechner herunterzuladen, ohne hierfür bezahlen zu müssen.

Der Vater wollte davon nichts gewußt haben. Aus Sicht der Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer. Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und Sohn müßten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3000 Euro zahlen.(ddp/jW)

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