Aus: Ausgabe vom 23.03.2010, Seite 12 / Feuilleton
Verdonnert
Wegen Verletzung des Urheberrechts hat das Landgericht Magdeburg
einen Vater und dessen volljährigen Sohn zur Erstattung von
3000 Euro verurteilt. Der Sohn hatte in dem Verfahren
eingeräumt, 2005 über ein sogenanntes
Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132
Musikstücke angeboten zu haben, wie ein Gerichtssprecher am
Montag sagte. Damit habe er anderen Mitgliedern des Rings
ermöglicht, sich die Lieder von seinem Rechner auf ihre
eigenen Rechner herunterzuladen, ohne hierfür bezahlen zu
müssen.
Der Vater wollte davon nichts gewußt haben. Aus Sicht der Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer. Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und Sohn müßten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3000 Euro zahlen.(ddp/jW)
Der Vater wollte davon nichts gewußt haben. Aus Sicht der Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer. Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und Sohn müßten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3000 Euro zahlen.(ddp/jW)
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