Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 24.03.2010, Seite 13 / Feuilleton

Klau

Bushido muß 63000 Euro Schadensersatz an eine französische Band zahlen, weil er deren Musik für eigene Produktionen abgekupfert hat, urteilte am Dienstag das Hamburger Landgericht. Die Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Insgesamt gehe es um 28 Tonfolgen aus vier Alben der Franzosen aus den Jahren 1999 bis 2004, die leicht verändert in 16 Bushido-Titeln »als sich ständig wiederholende Tonschleifen eingearbeitet worden sein sollen«, hieß es weiter. Das Landgericht ordnete ferner an, daß elf Tonträger von Bushido aus dem Verkauf genommen werden, auf denen die umstrittenen Titel enthalten sind. Allein auf Bushidos Erfolgsalbum »Von der Skyline zum Bordstein zurück« erkannten Dark Sanctuary bei acht Stücken ihre eigenen Lieder wieder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Rapper und seine Verteidiger können vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.(ddp/jW)

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