Aus: Ausgabe vom 24.03.2010, Seite 13 / Feuilleton
Klau
Bushido muß 63000 Euro Schadensersatz an eine
französische Band zahlen, weil er deren Musik für eigene
Produktionen abgekupfert hat, urteilte am Dienstag das Hamburger
Landgericht. Die Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido
Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Insgesamt gehe es um 28
Tonfolgen aus vier Alben der Franzosen aus den Jahren 1999 bis
2004, die leicht verändert in 16 Bushido-Titeln »als
sich ständig wiederholende Tonschleifen eingearbeitet worden
sein sollen«, hieß es weiter. Das Landgericht ordnete
ferner an, daß elf Tonträger von Bushido aus dem Verkauf
genommen werden, auf denen die umstrittenen Titel enthalten sind.
Allein auf Bushidos Erfolgsalbum »Von der Skyline zum
Bordstein zurück« erkannten Dark Sanctuary bei acht
Stücken ihre eigenen Lieder wieder. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Der Rapper und seine Verteidiger können
vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.(ddp/jW)
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