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Aus: Ausgabe vom 31.03.2010, Seite 1 / Inland

Maultaschenfall: 42500 Euro Abfindung

Freiburg. Im sogenannten Maultaschenfall erhält die fristlos gekündigte Altenpflegerin eine Abfindung und Gehaltsnachzahlung von insgesamt 42 500 Euro. Darauf einigten sich die 58jährige und ihr früherer Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, nach einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Freiburg am Dienstag nachmittag. Im Gegenzug akzeptiert die Klägerin ihre Kündigung zum 31. Dezember 2009. Allerdings besteht noch bis 30.April ein Widerrufsrecht, da noch die zuständigen Gremien der Spitalstiftung zustimmen müssen. Die Altenpflegerin war im April vergangenen Jahres nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie angeblich einige für den Müll bestimmte Teigtaschen an sich genommen hatte. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Radolfzell hatte sie keinen Erfolg mit ihrer Kündigungsschutzklage gehabt. (apn/jW)