Aus: Ausgabe vom 31.03.2010, Seite 1 / Inland
Maultaschenfall: 42500 Euro Abfindung
Freiburg. Im sogenannten Maultaschenfall erhält die fristlos
gekündigte Altenpflegerin eine Abfindung und
Gehaltsnachzahlung von insgesamt 42 500 Euro. Darauf einigten sich
die 58jährige und ihr früherer Arbeitgeber, die
Konstanzer Spitalstiftung, nach einem entsprechenden
Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Freiburg am Dienstag
nachmittag. Im Gegenzug akzeptiert die Klägerin ihre
Kündigung zum 31. Dezember 2009. Allerdings besteht noch bis
30.April ein Widerrufsrecht, da noch die zuständigen Gremien
der Spitalstiftung zustimmen müssen. Die Altenpflegerin war im
April vergangenen Jahres nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit
entlassen worden, weil sie angeblich einige für den Müll
bestimmte Teigtaschen an sich genommen hatte. In erster Instanz vor
dem Arbeitsgericht Radolfzell hatte sie keinen Erfolg mit ihrer
Kündigungsschutzklage gehabt. (apn/jW)
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