Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.04.2010, Seite 5 / Inland

Hotelverband denkt an Verfassungsklage

Berlin. Der Hotelverband Deutschlands hält eine sogenannte Bettensteuer für verfassungswidrig. Diese Steuer, die bislang die Stadt Köln beschlossen hat, würde vor Gericht keinen Bestand haben, weil sie im Widerspruch zu dem von Bund und Ländern beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz stehe, sagte der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen am Donnerstag in Berlin. Seit der Reduzierung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen auf sieben Prozent diskutieren die Kommunen eine Kulturförderabgabe. Der Kölner Stadtrat hat vor drei Wochen beschlossen, die Erhebung einzuführen. Die Bettensteuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises soll von den Hotels bezahlt werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung muß allerdings noch zustimmen. Andere Städte wie Stuttgart wollen bei Erfolg nachziehen.

(APN/jW)