Aus: Ausgabe vom 17.04.2010, Seite 4 / Inland
Williamson muß 10000 Euro zahlen
Regensburg. Das Amtsgericht Regensburg hat am Freitag den
britischen Bischof Richard Williamson wegen Leugnung des Holocausts
zu einer Geldstrafe von 10000 Euro verurteilt. Der zur
rechtskonservativen Piusbruderschaft gehörende Geistliche
mußte sich wegen Volksverhetzung verantworten, weil er die
Existenz der Gaskammern zur Vernichtung der Juden im »Dritten
Reich« bestritten hatte. Gegen einen Strafbefehl über
12000 Euro hatte Williamson Einspruch eingelegt.
Der Fall hatte im vergangenen Jahr weltweit für Aufsehen gesorgt und Papst Benedikt XVI. breite Kritik eingebracht. Der Papst hatte beinahe zeitgleich mit Bekanntwerden der Aussagen Williamsons dessen Exkommunikation aufgehoben. Der Brite hatte in einem im Priesterseminar der Piusbruderschaft nahe Regensburg aufgenommenen Interview des schwedischen Fernsehsenders SVT 1 dem Strafbefehl zufolge den Holocaust geleugnet. Demnach sagte er: »Ich glaube, es gab keine Gaskammern (…) Ich glaube, daß zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazikonzentrationlagern umkamen, aber nicht so.«
Williamson erschien entgegen einer Anordnung nicht persönlich vor Gericht. »Bischof Williamson wäre gerne gekommen, die Piusbruderschaft hat ihm nahegelegt, nicht zu kommen, um genau zu sein, sie hat es ihm verboten«, sagte sein Verteidiger Matthias Loßmann zum Prozeßauftakt.
(AFP/jW)
Der Fall hatte im vergangenen Jahr weltweit für Aufsehen gesorgt und Papst Benedikt XVI. breite Kritik eingebracht. Der Papst hatte beinahe zeitgleich mit Bekanntwerden der Aussagen Williamsons dessen Exkommunikation aufgehoben. Der Brite hatte in einem im Priesterseminar der Piusbruderschaft nahe Regensburg aufgenommenen Interview des schwedischen Fernsehsenders SVT 1 dem Strafbefehl zufolge den Holocaust geleugnet. Demnach sagte er: »Ich glaube, es gab keine Gaskammern (…) Ich glaube, daß zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazikonzentrationlagern umkamen, aber nicht so.«
Williamson erschien entgegen einer Anordnung nicht persönlich vor Gericht. »Bischof Williamson wäre gerne gekommen, die Piusbruderschaft hat ihm nahegelegt, nicht zu kommen, um genau zu sein, sie hat es ihm verboten«, sagte sein Verteidiger Matthias Loßmann zum Prozeßauftakt.
(AFP/jW)
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