Aus: Ausgabe vom 22.04.2010, Seite 5 / Inland
Bewährungsstrafen für Antifaschisten
Stuttgart. Das Berufungsverfahren gegen sieben Antifaschisten, das
am Montag vor dem Landgericht Stuttgart begonnen hatte (jW
berichtete), endete am Dienstag überraschend mit
Verurteilungen zu Bewährungsstrafen. Die Angeklagten waren
beschuldigt worden, Besucher eines 2007 von der NPD organisierten
Konzertes mit dem neofaschistischen Liedermacher Frank Rennicke
angegriffen und verletzt zu haben. Bereits 2008 waren drei der
Neonazigegner in erster Instanz zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren
und vier Monaten ohne Bewährung, vier weitere zu mehrmonatigen
Haftstrafen mit langen Bewährungsfristen verurteilt worden.
Auch das Landgericht Stuttgart sah es nun als erwiesen an,
daß sich die Antifaschisten der »gefährlichen
Körperverletzung« schuldig gemacht hätten und
verurteilte drei Angeklagte zu jeweils 14 Monaten, die restlichen
vier zu je sechs Monaten Haft. Alle Strafen wurden diesmal jedoch
zur Bewährung ausgesetzt.
(jW)
(jW)
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