Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.04.2010, Seite 5 / Inland

Bewährungsstrafen für Antifaschisten

Stuttgart. Das Berufungsverfahren gegen sieben Antifaschisten, das am Montag vor dem Landgericht Stuttgart begonnen hatte (jW berichtete), endete am Dienstag überraschend mit Verurteilungen zu Bewährungsstrafen. Die Angeklagten waren beschuldigt worden, Besucher eines 2007 von der NPD organisierten Konzertes mit dem neofaschistischen Liedermacher Frank Rennicke angegriffen und verletzt zu haben. Bereits 2008 waren drei der Neonazigegner in erster Instanz zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung, vier weitere zu mehrmonatigen Haftstrafen mit langen Bewährungsfristen verurteilt worden. Auch das Landgericht Stuttgart sah es nun als erwiesen an, daß sich die Antifaschisten der »gefährlichen Körperverletzung« schuldig gemacht hätten und verurteilte drei Angeklagte zu jeweils 14 Monaten, die restlichen vier zu je sechs Monaten Haft. Alle Strafen wurden diesmal jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

(jW)