Aus: Ausgabe vom 12.05.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Bagatellkündigung aufgehoben
Reutlingen. Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines
Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer
Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war.
Das Unternehmen, die Sportartikelfirma Erima im schwäbischen
Pfullingen, hätte ihren Angestellten zunächst abmahnen
müssen, anstatt ihm gleich zu kündigen, entschied das
Gericht am Mittwoch. Der 35jährige Sachbearbeiter hatte mit
der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen
für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen
eine Vorgabe der Geschäftsleitung verstoßen. Das sei
zwar eine »erhebliche Pflichtverletzung«, urteilte das
Gericht. Weil er »jedoch nicht planmäßig mit der
Absicht gehandelt« habe, »das Vermögen des
Arbeitgebers zu schädigen«, sei eine Kündigung ohne
vorherige Abmahnung unwirksam.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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