Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar
Karlsruhe bestätigt fiktive Altschulden
Verfassungsgericht weist Beschwerde einer Wohnungsgenossenschaft ab. jW-Bericht
Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen müssen weiter versuchen, mindestens 15 Prozent ihres Bestandes zu privatisieren: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nahm die Beschwerde einer Berliner Wohnungsgenossenschaft nicht zur Entscheidung an. Begründung: Das 1993 verabschiedete Altschuldenhilfegesetz (AHG) stelle keine Verletzung der in der Verfassung verbrieften Grundrechte dar, und die Auflagen seien »durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls...
Artikel-Länge: 2710 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.