Aus: Ausgabe vom 20.05.2010, Seite 4 / Inland
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
Berlin. Nach einem jetzt veröffentlichten Beschluß des
Bundesarbeitsgericht vom November gehört das Anlegen
vorgeschriebener Dienstkleidung zur Arbeitszeit, wenn die Kleidung
besonders auffällig ist und deshalb nicht auf dem Arbeitsweg
getragen zu werden braucht. Dies teilt der DGB in seiner aktuellen
Ausgabe des Informationsdienstes einblick mit. (jW)
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