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Aus: Ausgabe vom 28.05.2010, Seite 2 / Inland

Kein Recht auf Gebet in der Schule

Berlin. Ein muslimischer Gymnasiast darf sein rituelles Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände verrichten. Dies entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, daß der Schulfrieden gestört werden könne, wenn der 16jährige nicht in einem seperaten Raum bete. Auf diesen habe er aber keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in diesem Fall gerechtfertigt.

Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.

(apn/ddp/jW)