Aus: Ausgabe vom 28.05.2010, Seite 2 / Inland
Kein Recht auf Gebet in der Schule
Berlin. Ein muslimischer Gymnasiast darf sein rituelles
Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände verrichten. Dies
entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Die
Richter begründeten ihr Urteil damit, daß der
Schulfrieden gestört werden könne, wenn der
16jährige nicht in einem seperaten Raum bete. Auf diesen habe
er aber keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Eine
Einschränkung der Religionsfreiheit sei in diesem Fall
gerechtfertigt.
Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
(apn/ddp/jW)
Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
(apn/ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Razzia bei HSH Nordbank fortgesetzt
vom 28.05.2010 -
»Was Köhler gesagt hat, ist verfassungswidrig«
vom 28.05.2010 -
Lehrerkooperative lenkt nach Warnstreiks ein
vom 28.05.2010 -
Zahlreiche Flüge an Berliner Airports ausgefallen
vom 28.05.2010 -
Repressionsgipfel tagt
vom 28.05.2010 -
»Man will unsere Kinder an Kriege gewöhnen«
vom 28.05.2010 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 28.05.2010 -
100 Mann und kein Befehl
vom 28.05.2010