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Aus: Ausgabe vom 05.06.2010, Seite 5 / Inland

Gericht stärkt ­Autorenrechte

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat gegen den Zeit-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Verwendung einer Rahmenvereinbarung für Autoren untersagt wird. Das teilte der Deutsche Journalistenverband (DJV) am Freitag mit.

Demnach darf der Verlag von seinen Autoren nicht mehr verlangen, daß sie gegen ein Pauschalhonorar alle Nutzungsrechte für Artikel abtreten. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als »wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalisten«. DJV und die Deutsche Journalisten Union (dju) hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG und gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber gegen einmalige Honorarzahlung für unzulässig erklärt wurden.

(jW)