Aus: Ausgabe vom 18.06.2010, Seite 5 / Inland
Gericht: Darlehen kein Einkommen
Kassel. Darlehen von Verwandten dürfen »Hartz
IV«-Beziehern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das hat
das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Im
konkreten Fall verurteilte der 14. Senat des Gerichts die Arge des
Märkischen Kreises, die Kürzung von Leistungen bei einer
jungen Frau aus Iserlohn rückgängig zu machen. Die heute
29jährige hatte ab März 2006 Arbeitslosengeld II bezogen.
Im Dezember 2006 erhielt sie von ihrem Onkel 1500 Euro, die sie
zurückzahlen sollte, wenn sie wieder Arbeit fände. Die
zuständige Arge hatte die Überweisung von 1500 Euro als
Einkommen gewertet und ihr die Leistungen entsprechend
gekürzt. (ddp/jW)
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