Aus: Ausgabe vom 22.06.2010, Seite 4 / Inland
Kurras klagt gegen Sozialbehörde
Berlin. Der frühere Polizist und freie Mitarbeiter des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Karl-Heinz
Kurras will die Berliner Sozialbehörde verklagen. Sein Anwalt
kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht gegen einen
Rückgabebescheid des Landesamtes für Gesundheit und
Soziales vorzugehen. Das berichtete die Berliner Zeitung
(Montagausgabe). Die Behörde habe im Dezember vergangenen
Jahres verfügt, daß Kurras Eingliederungs- und
Entschädigungsleistungen von knapp 4500 Euro zurückzahlen
muß. Das Geld hatte der 82jährige erhalten, weil er von
1946 bis 1950 in sowjetischer Haft saß. Die Behörde habe
ihre Rückforderung damit begründet, daß Kurras
wegen illegalen Waffenbesitzes im Lager Sachsenhausen einsaß.
Das sei ein kriminelles Vergehen gewesen, wofür es keinen
finanziellen Ausgleich hätte geben dürfen, heißt
es. Der Polizist habe bei seinem Entschädigungsantrag 1956
angegeben, die Sowjets hätten ihn wegen des Verdachts
inhaftiert, an Aktivitäten der Werwolf-Bewegung beteiligt
gewesen zu sein. Außerdem habe man ihm Mitwisserschaft von
illegalen Waffenverstecken und antisowjetische Propaganda
vorgeworfen. Kurras war 1955 vom MfS verpflichtet worden. Nachdem
er am 2. Juni 1967 auf einer Demonstration den Studenten Benno
Ohnesorg erschossen hatte, beendete die DDR die Zusammenarbeit.
(ddp/jW)
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