Aus: Ausgabe vom 23.06.2010, Seite 4 / Inland
Gentechnikgesetz auf Prüfstand
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft am heutigen
Mittwoch, ob das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist. Die
Karlsruher Richter verhandeln über eine Normenkontrollklage
der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die mehrere Bestimmungen
des Gesetzes für verfassungswidrig hält (siehe dazu jW
vom 17.6.). Diese Regelungen insbesondere zur Haftung für
Verunreinigungen in Kulturen benachbarter Landwirte und zum
Standortregister waren Ende 2004 unter der
SPD-Grünen-Bundesregierung ins Gesetz aufgenommen worden. Nach
Ansicht der Magdeburger Regierung wird das Haftungsrisiko derzeit
einseitig auf die Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen
»verlagert«. Das öffentliche Standortregister
entsprechender Flächen begünstige »politisch
motivierte Feldzerstörungen«, heißt es in der
Klageschrift. Damit lägen Verstöße gegen die
Grundrechte der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und der
informationellen Selbstbestimmung vor.
Umweltverbände bewerten die Klage als »Frontalangriff auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel«. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
(ddp/jW)
Umweltverbände bewerten die Klage als »Frontalangriff auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel«. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
(ddp/jW)
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