Aus: Ausgabe vom 13.07.2010, Seite 5 / Inland
Afghanin behält Asylrecht
Stuttgart. Eine 37 Jahre alte Asylbewerberin aus Afghanistan darf
nach einem Gerichtsurteil nicht in ihr Heimatland abgeschoben
werden, weil ihr dort Verfolgung droht. Das Stuttgarter
Verwaltungsgericht gab der Frau recht, die gegen den Widerruf des
Asylrechts geklagt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur
Begründung hieß es, die Taliban hätten ihre
Machtposition im Land wieder ausgebaut und bedrohten Frauen, die
einen westlichen Lebensstil führten. Die Frau war 1992 nach
Deutschland gereist. Im Oktober 2008 widerriefen die Behörden
die Anerkennung als Asylberechtigte, weil die Mudschaheddin ihre
Macht in Afghanistan verloren hätten und von der neuen
afghanischen Regierung eine Verfolgung nicht zu erwarten sei. Die
Richter urteilten nun, für die Frau bestehe das Risiko weiter.
(ddp/jW)
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