Aus: Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 4 / Inland
Initiative gegen Telefonwerbung
Stuttgart. Die Verbraucherzentralen haben schärfere
Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die seit
August 2009 geltende neue Gesetzesregelung sei weitgehend
unwirksam, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung.
Telefonwerbung ist nur noch bei ausdrücklicher vorheriger
Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Werbeanrufer
dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken,
damit unerwünschte Gespräche leichter nachzuverfolgen
sind. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen, an der sich bisher
rund 40000 Menschen beteiligten, brachte allerdings ein
ernüchterndes Ergebnis. Bei 80 Prozent der Angerufenen lag
demnach kein Einverständnis für den Werbeanruf vor.
(AFP/jW)
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