Aus: Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 2 / Inland
Verträge müssen offengelegt werden
Berlin. Die Berliner Landesregierung muß Abgeordneten
Einsicht in die Verträge zur Privatisierung der Berliner
Wasserbetriebe gewähren. Das entschied das Berliner
Landesverfassungsgericht am Mittwoch. Geklagt hatte die
Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Die Ablehnung der
Akteneinsicht durch den Finanzsenator war aus Sicht des Berliner
Verfassungsgerichtshofs »fehlerhaft« und
»rechtswidrig«. Der Senat müsse sich den
gesteigerten Anforderungen einer Kontrolle stellen und könne
sich nicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen, heißt es in
der Urteilsbegründung. Zur Zeit läuft in Berlin auch die
zweite Stufe eines Volksbegehrens zur Offenlegung der
Privatisierungsverträge für die gesamte Bevölkerung.
(ddp/jW
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