Aus: Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 1 / Inland
Mindestlohn in der Pflegebranche
Berlin. Für rund 560000 Pflegekräfte in Deutschland gilt
ab 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Nach monatelangen
Diskussionen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in
Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung des
Bundesarbeitsministeriums. Danach gilt für Pflegekräfte
in Altenheimen und bei ambulanten Diensten künftig eine
Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den
alten Bundesländern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013
werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent
steigen. Auszubildende, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte
sowie Betreuer für Demenzkranke sind davon ausgenommen. Die
Regelung ist bis Ende 2014 befristet. Private und
gemeinnützige Verbände von Pflegedienstleistern
begrüßten den Beschluß gleichermaßen. Damit
entfielen Gründe, auf osteuropäische Billighkräfte
zurückzugreifen. (apn/jW)
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