Aus: Ausgabe vom 05.08.2010, Seite 4 / Inland
Bayern: Rauchverbot verfassungsgemäß
Karlsruhe. Drei Verfassungsbeschwerden gegen das strenge
Rauchverbot in Bayern sind gescheitert. Nach dem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluß verstößt das am 1.
August in Kraft getretene Gesetz weder gegen das
Persönlichkeitsrecht noch gegen die Berufsfreiheit. Die
Verfassungsbeschwerden einer Raucherin, einer Gastwirtin und einer
Gastronomie-Gesellschaft wurden nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit einem Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das
Bundesverfassungsgericht zwar die damals geltenden Landesgesetze
zum Rauchverbot gekippt. Grund war aber, daß es in sich
widersprüchliche Ausnahmeregelungen gab. Schon damals wurde
entschieden, daß der Gesetzgeber nicht gehindert ist, ein
striktes Rauchverbot einzuführen. (apn/jW)
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