Aus: Ausgabe vom 07.08.2010, Seite 12 / Feuilleton
Kleiner Adolf
Ein kleiner Junge in den USA, den seine Eltern Adolf Hitler genannt
hatten, bleibt in der Obhut der Behörden, entschied ein
Berufungsgericht im US-Bundesstaat New Jersey. Die Sozialarbeiter
wiesen demnach nach, daß der Junge und seine beiden
Geschwister vor »Mißbrauch und
Vernachlässigung« geschützt werden
müßten. Die Eltern hatten ihre heute zwischen zwei und
vier Jahre alten Kinder Adolf Hitler, JoyceLynn Aryan Nation und
Honszlynn Hinler Jeannie genannt. Im Januar 2009 hatten die
Behörden den Eltern das Sorgerecht entzogen und die Kinder in
eine Pflegefamilie gebracht. Ein Familiengericht entschied
später, dies sei unrechtmäßig, weil es keine
ausreichenden Hinweise auf Mißbrauch und
Vernachlässigung der Kinder gebe. Das Berufungsgericht hob
diese Entscheidung am Donnerstag auf. Es verwies darauf, daß
der 37 Jahre alte Vater wegen gesundheitlicher und psychischer
Probleme nie Arbeit gehabt habe und auch seine 27jährige Frau
unter körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen
leide. Der Fall war im Dezember 2008 bekannt geworden, als ein
örtlicher Supermarkt sich weigerte, eine Geburtstagstorte mit
den Namen der Kinder zu dekorieren. (ddp/jW)
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