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Aus: Ausgabe vom 07.08.2010, Seite 12 / Feuilleton

Kleiner Adolf

Ein kleiner Junge in den USA, den seine Eltern Adolf Hitler genannt hatten, bleibt in der Obhut der Behörden, entschied ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat New Jersey. Die Sozialarbeiter wiesen demnach nach, daß der Junge und seine beiden Geschwister vor »Mißbrauch und Vernachlässigung« geschützt werden müßten. Die Eltern hatten ihre heute zwischen zwei und vier Jahre alten Kinder Adolf Hitler, JoyceLynn Aryan Nation und Honszlynn Hinler Jeannie genannt. Im Januar 2009 hatten die Behörden den Eltern das Sorgerecht entzogen und die Kinder in eine Pflegefamilie gebracht. Ein Familiengericht entschied später, dies sei unrechtmäßig, weil es keine ausreichenden Hinweise auf Mißbrauch und Vernachlässigung der Kinder gebe. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung am Donnerstag auf. Es verwies darauf, daß der 37 Jahre alte Vater wegen gesundheitlicher und psychischer Probleme nie Arbeit gehabt habe und auch seine 27jährige Frau unter körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen leide. Der Fall war im Dezember 2008 bekannt geworden, als ein örtlicher Supermarkt sich weigerte, eine Geburtstagstorte mit den Namen der Kinder zu dekorieren. (ddp/jW)

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