Aus: Ausgabe vom 07.08.2010, Seite 6 / Ausland
Berufung in Sachen »Homoehe«
San Francisco. Gegner der Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen in
Kalifornien haben Berufung gegen das Urteil eines US-Bundesrichters
eingelegt, der ein Verbot für rechtswidrig erklärt hatte.
Damit geht der Streit um die Rechte von Schwulen und Lesben in die
nächste Runde. Es war erwartet worden, daß die
Befürworter eines Verbots nach dem Urteil vom Mittwoch die
nächsthöhere Instanz anrufen würden. Es gilt als
wahrscheinlich, daß die Frage bis vor den Obersten
Gerichtshof der USA gelangt.
Richter Vaughn Walker vom US-Bezirksgericht in San Francisco hatte einen Passus in der kalifornischen Verfassung aufgehoben, der 2008 durch eine Volksabstimmung eingeführt worden war. Darin wird die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ausgeschlossen. Walker urteilte, daß dies gegen die US-Verfassung verstoße und setzte den Passus außer Kraft. Bislang können gleichgeschlechtliche Partner nur in den US-Staaten Massachusetts, Iowa, Connecticut, Vermont, New Hampshire und in der Hauptstadt Washington heiraten.
(apn/jW)
Richter Vaughn Walker vom US-Bezirksgericht in San Francisco hatte einen Passus in der kalifornischen Verfassung aufgehoben, der 2008 durch eine Volksabstimmung eingeführt worden war. Darin wird die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ausgeschlossen. Walker urteilte, daß dies gegen die US-Verfassung verstoße und setzte den Passus außer Kraft. Bislang können gleichgeschlechtliche Partner nur in den US-Staaten Massachusetts, Iowa, Connecticut, Vermont, New Hampshire und in der Hauptstadt Washington heiraten.
(apn/jW)
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