Aus: Ausgabe vom 09.09.2010, Seite 2 / Inland
EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche
Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt.
Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um
die Spielsucht zu bekämpfen, wie der EuGH am Mittwoch in
Luxemburg entschied. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht
konsequent verfolgt, sondern durch Werbung und private
Geldspielautomaten unterlaufen. Nach Überzeugung des Deutschen
Lottoblocks hat das Glücksspielmonopol in Deutschland dennoch
»weiterhin Bestand«. Die Kritik an der Werbung werde
geprüft, teilte die Dachorganisation der landeseigenen
Lotteriegesellschaften in München mit. Vorrangig allerdings
seien nun »Maßnahmen gegen suchtgefährdendes
Automatenspiel« gefordert.
Private Anbieter setzen dagegen nun auf ein staatlich reguliertes Wettbewerbsmodell. Auch der Verbraucherschutz lasse sich so besser gewährleisten, erklärte etwa die Europäische Wett-Vereinigung EGBA in Brüssel.
(AFP/jW)
Private Anbieter setzen dagegen nun auf ein staatlich reguliertes Wettbewerbsmodell. Auch der Verbraucherschutz lasse sich so besser gewährleisten, erklärte etwa die Europäische Wett-Vereinigung EGBA in Brüssel.
(AFP/jW)
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