Aus: Ausgabe vom 11.09.2010, Seite 12 / Feuilleton
Bekleidung
Studenten, Dozenten und Professoren dürfen an der
Universität Greifswald keine Kleidung der bei Rechtsextremen
beliebten Marke Thor Steinar mehr tragen. An der
Bildungseinrichtung war im Frühsommer ein Jura-Professor
aufgefallen, weil er Thor-Steinar-Kleidung trug.
Laut Hausordnung sind die »Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten« untersagt. Dies gilt auch für »Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Mißverständnisse hervorzurufen«.
Welche Sanktionen bei Verstößen verhängt werden, müsse im Einzelfall geprüft werden, erklärte ein Sprecher der Universität. Seinen Angaben zufolge ist Greifswald die erste deutsche Universität, die diesen Schritt geht. Thor-Steinar-Kleidung ist bereits im Bundestag, in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie im Rostocker Ostseestadion, dem Heimspielort des Fußballvereins Hansa Rostock, verboten.
(AFP/jW)
Laut Hausordnung sind die »Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten« untersagt. Dies gilt auch für »Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Mißverständnisse hervorzurufen«.
Welche Sanktionen bei Verstößen verhängt werden, müsse im Einzelfall geprüft werden, erklärte ein Sprecher der Universität. Seinen Angaben zufolge ist Greifswald die erste deutsche Universität, die diesen Schritt geht. Thor-Steinar-Kleidung ist bereits im Bundestag, in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie im Rostocker Ostseestadion, dem Heimspielort des Fußballvereins Hansa Rostock, verboten.
(AFP/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Ohne Worte
vom 11.09.2010 -
Wolke 2
vom 11.09.2010 -
Wie soll ich es anstellen?
vom 11.09.2010 -
Kantersieg. Edgar Külow las am Donnerstag in der jW-Ladengallerie
vom 11.09.2010 -
Vorschlag
vom 11.09.2010 -
Nachschlag: Weltbürger trifft Papi
vom 11.09.2010