Aus: Ausgabe vom 11.09.2010, Seite 7 / Ausland
Urteil zugunsten des Verurteilten
Strasbourg. Irland hat mit schleppenden Ermittlungen gegen ein
verurteiltes Mitglied der nordirischen Untergrundorganisation IRA
gegen Grundrechte verstoßen. Mit diesem Urteil gab der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Freitag
einem Iren Recht, der im Laufe des mehr als zehnjährigen
Verfahrens vierzigmal zu einem Sondergericht in Dublin anreisen
mußte – hin und zurück jedesmal 320 Kilometer. Die
Strasbourger Richter wiesen die irische Regierung an, dem Mann 5500
Euro Schadensersatz und 10000 Euro für die entstandenen Kosten
zu zahlen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Thema Rente weiter auf Agenda
vom 11.09.2010 -
Schwarze Fahnen
vom 11.09.2010 -
Marsch nach Bilbo
vom 11.09.2010 -
Im Banne des Wahns
vom 11.09.2010 -
Spekulation oder Lüge?
vom 11.09.2010 -
Vor dem Referendum
vom 11.09.2010 -
»Internationale Mobilisierung ist entscheidend«
vom 11.09.2010