Aus: Ausgabe vom 27.09.2010, Seite 3 / Schwerpunkt
Dokumentiert: »Autonome Störer« nicht integrierbar
* jW dokumentiert aus einer Vorlage für die 6. Bezirksvorstandssitzung des DGB Baden-Württemberg, in deren Rahmen über eine Demonstration am 13. November auf dem Stuttgarter Schloßplatz beraten wurde:
(…) Der DGB-Bezirksvorstand Baden-Württemberg ruft am 13. November 2010 zu einer gemeinsamen Demonstration und Kundgebung auf. (…) Über die einzubeziehenden Bündnispartner entscheidet der Bezirksvorstand. Dabei sollten die Erfahrungen vom 12.6.2010 nicht außer acht gelassen werden. Potentielle Partner könnten sein: Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Seniorenräte, Jugendrin usw. Eine Beteiligung von politischen Parteien ist nicht vorgesehen. (…)Grundsätzlich gilt das Versammlungsrecht. Eine Einschränkung der Teilnehmer einzelner Gruppen ist bei einer öffentlichen Versammlung nicht möglich. Ausschlußgründe können nur Verstöße gegen das Versammlungsrecht (z.B. Vermummungsverbot, Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen – abgesägte Billardstöcke, brennbare Flüssigkeiten usw. – oder das Mitführen verbotener Symbole, z.B. Reichskriegsflagge, PKK-Symbole, Stalinbilder) sein. (…) Ein Zugehen auf die »autonomen Störer« hat sich bislang, so die Erfahrung am 12.6.2010, wo dies durch ver.di geschehen ist, als nicht erfolgreich erwiesen, so daß der Schluß gezogen werden muß, daß diese »Gruppe«, sofern dies politisch gewollt ist, nicht integrierbar ist. Am 12.6.2010 haben uns die »autonomen Störer« im Vorfeld (Demozug) und bei der Kundgebung bis zum Zeitpunkt der Gewalteinwirkung keinen Anlaß gegeben, sie aufgrund des Versammlungsrechtes auszuschließen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß unter »unseren« Kundgebungsteilnehmer/innen auch durchaus »Sympathisanten« aufgetreten sind. (…)
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