Aus: Ausgabe vom 22.10.2010, Seite 2 / Inland
Gericht billigt Sicherungsverwahrung
Strasbourg. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg hat die
Klage eines jetzt 65jährigen Mannes gegen seine gerichtlich
angeordnete Sicherungsverwahrung abgewiesen. Der mehrfach
vorbestrafte Mann war 1995 vom Landgericht Köln wegen
Bandendiebstahls zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Gleichzeitig wurde wegen Rückfallgefahr Sicherungsverwahrung
verhängt. Anders als bei der rückwirkenden
Verlängerung von Sicherheitsverwahrung, die das Gericht
mehrfach bemängelt hatte, seien in diesem Fall die
Menschenrechtsnormen eingehalten worden, urteilten die Richter.
(dapd/jW)
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