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30.08.1997 / Ansichten

Raubzug durchs Grundgesetz

Kein Recht mehr auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Kommentar

Ulrich Schwemin

Die Gegner des Grundgesetzes haben ihren nächsten großen Coup vereinbart: Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, bisher in Artikel 13 garantiert, wird ersatzlos abgeschafft. Der Gang der Dinge entspricht haargenau dem der faktischen Liquidierung des ehemals ebenso grundgesetzlich verbrieften Asylrechts vor fünf Jahren. Die SPD gibt sich zunächst empört über die demokratiefeindlichen Vorschläge der Regierung, beschließt zur Beruhigung der Bevölkerung un...

Artikel-Länge: 2639 Zeichen

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