Aus: Ausgabe vom 10.11.2010, Seite 5 / Inland
Kein Schadenersatz für G-8-Gegner?
Rostock. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will einem durch
Wasserwerfereinsatz beim G-8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr
2007 verletzten Potsdamer kein Schmerzensgeld zahlen. Ein
Gütetermin vor dem Landgericht Rostock zwischen dem
39jährigen und Vertretern des Landes endete am Dienstag ohne
Vergleich. Das Gericht will bis Anfang Dezember über die
Zivilklage entscheiden.
Steffen B. war von einem Wasserwerfer so schwer am linken Auge getroffen worden, daß die Augenhöhle zerschmettert und das Augenlid zerrissen wurde. Er hat seitdem eine Sehkraft von nur noch drei Prozent. Im Rahmen der Zivilklage fordert B. Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30000 Euro, sagte sein Verteidiger. Das Gericht muß noch klären, ob Mecklenburg-Vorpommern haftbar gemacht werden kann, da die beteiligten Polizisten aus einem anderen Bundesland stammen.(dapd/jW)
Steffen B. war von einem Wasserwerfer so schwer am linken Auge getroffen worden, daß die Augenhöhle zerschmettert und das Augenlid zerrissen wurde. Er hat seitdem eine Sehkraft von nur noch drei Prozent. Im Rahmen der Zivilklage fordert B. Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30000 Euro, sagte sein Verteidiger. Das Gericht muß noch klären, ob Mecklenburg-Vorpommern haftbar gemacht werden kann, da die beteiligten Polizisten aus einem anderen Bundesland stammen.(dapd/jW)
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