Aus: Ausgabe vom 11.11.2010, Seite 4 / Inland
Bewährungsstrafe im 1.-Mai-Prozeß
Berlin. Nach dem Flaschenwurf auf einen Polizisten bei den
diesjährigen Maikrawallen hat das Amtsgericht Tiergarten am
Mittwoch einen Studenten wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung
verurteilt. Der 25jährige wurde schuldig gesprochen, am 1.Mai
dieses Jahres am Kottbusser Tor aus sieben Meter Entfernung eine
Glasflasche gezielt in Richtung eines Beamten geworfen zu haben.
Der Polizist wurde am Rücken getroffen, blieb aber unverletzt.
Entgegen der Anklage hat sich der Vorwurf des schweren
Landfriedensbruchs im Prozeß aber nicht bestätigt. Der
Angeklagte hatte ausgesagt, daß er die Flasche nicht gezielt
geworfen habe und niemand verletzen wollte. Das Gericht wertete
unter anderem strafmildernd, daß der Student geständig
war und bei seiner Festnahme verletzt worden war. Der Angeklagte
hatte nach eigenen Worten von einem Beamten »drei harte
Schläge gezielt und gewollt« ins Gesicht bekommen und
war dann mit dem Kopf gegen das Einsatzfahrzeug geschlagen
worden.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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